Frau

Willkommen bei der Praxis für Physiotherapie
Tischer Inh. Anke Maywald in Lübbenau


Schön, Sie auf unserer Website begrüßen zu dürfen.

In unserer Physiotherapiepraxis in Lübbenau stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt. Mit viel Einfühlungsvermögen, langjähriger Erfahrung und einem ganzheitlichen Blick auf Körper und Gesundheit begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zu mehr Wohlbefinden, Beweglichkeit und innerer Balance.

Unser vielfältiges Therapieangebot umfasst klassische physiotherapeutische Maßnahmen ebenso wie spezialisierte Anwendungen. Zu unseren Schwerpunkten zählen unter anderem Orthopädie, Chirurgie, Neurologie sowie gezielte Kiefergelenkstherapie (CMD).

Vereinbaren Sie gerne einen Termin – wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen und Sie kompetent und ganzheitlich zu begleiten.

Physiotherapie Tischer
Inh. Anke Maywald

Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau


Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Samstags nach Vereinbarung

Mitgliedschaften:




Unser Team

Unser Team in der Praxis für Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald

Unsere Leistungen


  • Rückbildungsgymnastik
  • Beckenbodengymnastik
  • craniosacrale Therapie
  • Fußreflexzonentherapie (FRZT)
  • Hausbesuche
  • Kiefergelenktherapie

  • Dorn-Breuss-Massage (Dorntherapie)
  • klassische Massagetherapie (KMT)
  • Osteopathische Techniken
  • Säuglingsbehandlung mit MT und osteopathischen Techniken



  • Rollstuhlgerechte Einrichtung



  • Bindegewebsmassage (BGM)
  • Bobath-Liege
  • Elektrotherapie
  • Fango / Naturmoor

  • Ultraschall
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle
  • Schlingentischtherapie



  • Bobath für Erwachsene
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD)
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle

  • Kältetherapie (Eis)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • med. Bademeister



  • Englisch

  • Russisch



  • Physiotherapeut/in / Krankengymnast/in




Aktuelles

Blankoverordnung: nur 5 Clicks für mehr Zufriedenheit bei Patient:innen, Ärzt:innen und Ergotherapeut:innen
Fazit ein Jahr nach Einführung: qualitativ bessere Interventionen möglich, daher Blankoverordnung für weitere ergotherapeutische Diagnosegruppen zeitnah erwünscht

Die Blankoverordnung in der Ergotherapie wurde lange herbeigesehnt. Weniger Starre, mehr Flexibilität, Eingehen auf individuelle Bedürfnisse und in Summe ein effektiveres und effizienteres System – so die angekündigten wesentlichen Vorteile der Blankoverordnung. Das Resümee nach über einem Jahr Umsetzung in der Praxis: „Wer das Prinzip einmal verstanden hat, ist begeistert“, lautet das Statement des Ergotherapeuten Marwin Gabrecht, DVE (Deutscher Verband Ergotherapie e.V.). Dies gilt nicht nur für Ergotherapeut:innen, sondern ebenso für Patient:innen und erst recht für Ärzt:innen. Gerade für diese Berufsgruppe bedeutet die Blankoverordnung Erleichterung auf mehreren Ebenen: Blankoverordnungen sind budgetneutral, sprich die Kosten hierfür werden dem Arzt oder der Ärztin im Gegensatz zu den Regelverordnungen nicht belastet, der Zeitaufwand für die Formalitäten hat sich reduziert, weil weniger auszufüllen ist und die Verordnungen über einen längeren Zeitraum von 16 Wochen gehen. Patient:innen müssen also seltener zu ihrem Arzt oder Ärztin und sie brauchen meist weniger Termine für die ergotherapeutische Intervention oder sie sind schneller wieder einsatzfähig.

Bislang sind Blankoverordnungen für drei ergotherapeutische Diagnosegruppen möglich. Der Ergotherapeut Marwin Gabrecht, der sich mehrmals im Jahr zum Austausch mit anderen Inhaber:innen ergotherapeutischer Praxen trifft, berichtet stellvertretend für diesen Kreis: „Die meisten Blankoverordnungen kommen aus dem psychiatrischen Bereich; meine Kolleg:innen, die sich hierauf spezialisiert haben, erhalten fast nur noch diese Form der Verordnung“. Bei ihm selbst sei es durchmischter; die Blankoverordnungen nähmen jedoch stetig zu. Von anderen Praxen ist bekannt, dass nach zu erwartenden, kleineren Anlaufschwierigkeiten die Blankoverordnung mittlerweile von den meisten Ärzt:innen sehr gut angenommen, sprich vorzugsweise in dieser Form verordnet wird. 

Weniger Aufwand für Ärzt:innen, mehr Verantwortung für Ergotherapeut:innen Bei Erkrankungen der Wirbelsäule, der Gelenke und Extremitäten wie Rheuma und ebenso bei handtherapeutischen Problemen nutzt das Gros der Ärzt:innen mittlerweile Blankoverordnungen. Genauso verhält es sich bei affektiven und wahnhaften Störungen wie Depressionen, Schizophrenie oder Abhängigkeitssyndromen und bei Patient:innen mit den verschiedenen Formen einer Demenz. Die Entlastung für Ärzt:innen ist sowohl finanziell – die Kosten für die Behandlung mit einer Blankoverordnung werden dem Arzbudget nicht belastet – als auch zeitlich deutlich spürbar. Es sind nur noch die Felder „Diagnose“, „Diagnosegruppe“, „Hausbesuch ja oder nein“, „Bericht benötigt“ auszufüllen und mit dem letzten Click wird gedruckt und der Vorgang abgeschlossen. Die übrigen Elemente der geplanten Therapie „Heilmittel“, „ergänzende Heilmittel“, „Anzahl Behandlungseinheiten“ und „Frequenz“ besprechen Ergotherapeut:innen bei einer Blankoverordnung mit ihren Patient:innen, wobei sie immer deren jeweilige Fähigkeiten, Möglichkeiten und Bedürfnisse berücksichtigen. In Summe bedeutet die Blankoverordnung zwar mehr Aufwand und Verantwortung für Ergotherapeut:innen, jedoch bietet sie vor allem einen größeren Gestaltungsspielraum und deutlich mehr Flexibilität sowohl für Patient:innen als auch für Ergotherapeut:innen. Dass Patient:innen seltener in die ärztliche Praxis kommen müssen, um eine neue Verordnung abzuholen – sofern sie überhaupt eine Folgeverordnung benötigen – ist für alle ein (Zeit-)Gewinn und ebenso verhält es sich mit dem Zeitbedarf für die Ergotherapie: Auch der ist in den meisten Fällen geringer.

Bessere Versorgung der Patient:innen bei weniger zeitlichem Aufwand Warum ist das so? Marwin Gabrecht, der sich im Bereich der Erkrankungen des Bewegungsapparats etabliert hat, wozu auch handtherapeutische Probleme gehören, erklärt das anhand eines Beispiels: „Für bestimmte Erkrankungen wie Arthrose sieht die Regelverordnung zwei Mal dreißig Minuten in der Woche vor, was bedeutet: entweder zwei Mal beide Hände nicht ausreichend oder jeweils eine Hand pro Termin mehr als gut behandeln“. Seit seine Patient:innen mit Arthrose in den Händen eine Blankoverordnung erhalten, kann er an einem Termin von 45 Minuten pro Woche beide Hände gut versorgen. Sehr zur Freude aller: Die Patient:innen müssen nur noch einmal die Woche in die Ergotherapie – haben also weniger Zeitaufwand für die An- und Rückfahrt – und beide Hände sind zur selben Zeit schmerzfreier, beweglicher, die Betroffenen können aktiver sein. Die Ärzt:innen sind ebenfalls angetan, da die Ergebnisse für sich sprechen und zwar nicht nur bei einer Arthrose in den Händen, sondern auch bei anderen Erkrankungen und Diagnosegruppen. Kurzum: die Qualität ist gestiegen.

Frühzeitiges Zusammenspiel von Ärzt:in, Patient:in und Ergotherapeut:in gefragt  Auch weitere Vorteile sind nennenswert, etwa bei einer vorhersehbaren ergotherapeutischen Intervention: Klappt das Zusammenspiel von Ärzt:in, Patient:in und Ergotherapeut:in im Vorfeld einer geplanten OP, können Therapie, Nachversorgung und dadurch die Heilungsprozesse optimal verlaufen. Marwin Gabrecht verdeutlicht dies am Fall eines Patienten die in Absprache mit ihrem Arzt rechtzeitig vor ihrer OP am Karpaltunnelsyndrom Termine für eine ergotherapeutische Intervention mit ihm verabredete. Er konnte daher schnellstmöglich nach der OP mit der Narbenbehandlung beginnen und diese in kurzen Frequenzen stattfinden lassen. Nach nur zehn Terminen war die ergotherapeutische Behandlung beendet. Mit einer Regelverordnung und starr festgelegten Behandlungseinheiten wäre es langwieriger: „Üblich sind drei Verordnungen à 10 Einheiten“, bestätigt der Ergotherapeut und fügt hinzu: „Von den besseren Resultaten einer frühzeitigen, engmaschigen Versorgung in diesem Fall ganz zu schweigen“. Das leuchtet ein, denn um die Durchblutung zu fördern und dadurch den gesamten Heilungsprozess zu fördern, ist es wichtig, das Gewebe in Narbennähe zeitnah zu massieren und zu mobilisieren. So lassen sich Verklebungen verhindern oder bereits entstandene lösen. Je länger sich der Beginn der Behandlung hinzieht oder zu große Abstände zwischen den einzelnen Terminen sind, umso schwerer sind gute Ergebnisse zu erzielen.

Fazit und Zukunftsvisionen „Im Behandlungsprozess hat sich durch die Blankoverordnung vieles verbessert“, begeistert sich Gabrecht. Für ihn und andere Ergotherapeut:innen bedeutet die Blankoverordnung: in weiteren Punkten das Ideal einer ergotherapeutischen Intervention erfüllen. Ergotherapeut:innen können dank der Spielräume einer Blankoverordnung noch stärker klientenzentriert vorgehen, indem sie zunächst gemeinsam mit ihren Patient:innen den Therapieplan, die Taktung und auch die Dauer der einzelnen Behandlungen oder zusätzliche Mittel festlegen. Individuelle Faktoren wie das jeweils eigene Tempo können jetzt viel besser berücksichtig werden: wer seine Fähigkeiten schneller verbessert, kann in kürzeren Abständen kommen, als diejenigen, die länger brauchen. Solche Freiräume sind wichtig, um die gemeinsam festgelegten Ziele besser erreichen zu können. Sind Patient:innen von Anfang an eng in die gesamte Therapie eingebunden, sind sie zudem motivierter, arbeiten besser mit – auch zuhause – und tragen so dazu bei, dass, wo immer möglich, weniger ergotherapeutische Termine nötig sind. 

Informationsmaterial zu den vielfältigen Themen der Ergotherapie gibt es bei den Ergotherapeut:innen vor Ort; Ergotherapeut:innen in Wohnortnähe auf der Homepage des Verbandes unter https://dve.info/service/therapeutensuche. Zum Podcast gerne hier entlang: https://dve-podcast.podigee.io/

06.10.2025 DGA | Quelle: Deutscher Verband Ergotherapie e.V.

Bewegung schützt vor Wintersteifigkeit
Tipps der DGOU

Wer auch in der kalten Jahreszeit aktiv bleibt, schützt seine Gelenke am besten, rät die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) anlässlich des Tags der älteren Generation. Schon ein täglicher Spaziergang im Herbst hält beweglich und beugt Beschwerden vor. Gerade wenn es draußen kalt und ungemütlich wird, berichten viele ältere Menschen über Steifigkeit in Muskeln und Gelenken. Besonders betroffen sind Menschen mit Arthrose oder Rheuma.

Tag der älteren Generation am 1. Oktober

Fachleute sprechen von „Wintersteifigkeit“ – Beschwerden, die sich durch Schmerzen, eingeschränkte Beweglichkeit und Morgensteifigkeit äußern und oft auch den Kreislauf betreffen. „Sich bewegen ist das wirksamste Mittel, um diesen Problemen vorzubeugen. Schon kleine Routinen im Alltag machen einen großen Unterschied“, sagt DGOU-Präsident Prof. Dr. Christoph H. Lohmann, Direktor der Orthopädischen Universitätsklinik Magdeburg.

DGOU-Tipps gegen Wintersteifigkeit • Täglich bewegen: Spaziergänge, Gymnastik oder Training am Gerät
• Aufwärmen nicht vergessen: vor jeder Aktivität Muskeln und Gelenke langsam mobilisieren
• Richtig kleiden: mehrschichtige Kleidung, warme Schuhe und Handschuhe
• Wärme nutzen: Wärmflaschen, Pads oder Saunagänge können Beschwerden lindern.
• Frühzeitig handeln: bei anhaltenden oder plötzlichen Beschwerden ärztlichen Rat einholen

Warum Beschwerden im Herbst zunehmen Sinkende Temperaturen und feuchte Witterung setzen Muskeln und Gelenken zu: Die Durchblutung nimmt ab, Bänder und Sehnen werden steifer und auch die Gelenkflüssigkeit verändert sich. Kalte Feuchtigkeit führt zur Schwellung der Gelenke und Luftdruckschwankungen können den Druck im Gelenkinneren beeinflussen und Schmerzen auslösen. Manchmal reagieren die Blutgefäße in der Kälte unregelmäßig. Sie ziehen sich zu stark zusammen oder erweitern sich zu wenig, was zu Blutdruckschwankungen führt. „Besonders gefährdet sind Menschen mit Arthritis, Arthrose, Rheuma oder Erkrankungen der Muskulatur und Sehnen. Bei Kälte, Nässe und weniger Bewegung verschärfen sich ihre Probleme erheblich. Aber auch Patientinnen in den Wechseljahren sowie Menschen mit Über- oder Untergewicht leiden häufiger stärker“, sagt Lohmann.

Bewegung ist die beste Vorbeugung Regelmäßige Bewegung stärkt Muskeln, hält Gelenke geschmeidig und fördert die Durchblutung. „Schon kleine tägliche Einheiten wie Spaziergänge, Gymnastik oder leichtes Gerätetraining können Beschwerden vorbeugen. Gelenkschonende Sportarten wie Schwimmen, Walking oder Physiotherapieübungen sind besonders geeignet. Sie helfen, Beweglichkeit und Kraft auch in der dunklen Jahreszeit zu erhalten und das Risiko für Schmerzen oder Stürze deutlich zu senken“, sagt Prof. Dr. Bernd Kladny, stellvertretender Generalsekretär der DGOU und Chefarzt der Abteilung für Orthopädie und Unfallchirurgie an der Fachklinik Herzogenaurach. Wichtig ist, den Körper vor jeder Aktivität aufzuwärmen. Gleichmäßige Bewegungen wie lockeres Gehen, Radfahren auf dem Heimtrainer oder leichte Gymnastik bereiten Muskeln und Gelenke optimal vor. Erst wenn der Körper „warmgelaufen“ ist, verträgt er auch Sportarten mit schnellen Stopps oder Richtungswechseln. Bei Aktivitäten im Freien empfiehlt sich, die Atemwege mit Schal oder Tuch zu schützen, da die Bronchien empfindlich auf kalte Luft reagieren.

Folgen von Bewegungsmangel Wer sich in der dunklen Jahreszeit zu wenig bewegt, hat nicht nur mit Wintersteifigkeit zu tun, sondern baut auch Muskelkraft und Koordinationsvermögen ab. Das erhöht das Risiko für Stürze und Folgeerkrankungen wie Osteoporose. Auch Blutfettwerte und Herz-Kreislauf-Beschwerden können zunehmen. Häufig geraten Betroffene in eine Schmerzspirale: Schmerzen führen zu weniger Bewegung – und weniger Bewegung wiederum verstärkt die Schmerzen.

Wärme schützt vor Beschwerden Wärme unterstützt den Körper dabei, beweglich zu bleiben. Denn wenn Gelenke oder Muskeln auskühlen, werden sie schlechter durchblutet und dadurch schneller steif oder schmerzen eher. Das bewährte „Zwiebelschalenprinzip“ sorgt dafür, dass Kleidung je nach Aktivität angepasst werden kann. Funktionale, atmungsaktive und wetterfeste Kleidung verhindert Auskühlung, ohne dass man ins Schwitzen gerät. Besonders wichtig sind warme Schuhe, Socken, Handschuhe und eine Mütze, um Wärmeverluste zu vermeiden. „Auch Wärmeanwendungen helfen. Studien zeigen1, dass regelmäßige Saunagänge die Durchblutung fördern, die Elastizität der Gefäße verbessern und den Blutdruck senken. Zuhause sorgen Wärmflaschen, Heizkissen oder Wärmepads für Entlastung“, sagt Lohmann. Zusätzliche Unterstützung bieten heizbare Einlagen, Handschuhe oder Rückengurte sowie durchblutungsfördernde Cremes.

Wann ärztlicher Rat nötig ist Wenn Schmerzen nicht eindeutig durch Kälte oder nasses Wetter erklärt werden können, mehrere Gelenke gleichzeitig betroffen sind oder plötzliche Bewegungseinschränkungen auftreten, sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Am besten wenden sich Betroffene an eine Fachärztin oder einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Dort kann abgeklärt werden, ob eine Erkrankung wie Arthrose, Rheuma oder eine andere Ursache vorliegt. Je nach Befund kommen Physiotherapie, Wärmeanwendungen und gezielte Übungen zum Einsatz. Kurzfristig können auch Medikamente oder manuelle Therapien helfen, Schmerzen zu lindern und die Beweglichkeit wiederherzustellen.

Referenzen:
1) Studie: Hinonen I, et al, 2015 American Journal Physical Regulation

Rücken kaputt durch Sitzen?
Wie der Alltag unsere Wirbelsäule ruiniert

Acht Stunden am Schreibtisch, danach Autofahren und abends Netflix auf dem Sofa – Sitzen ist zum Dauerzustand geworden. Doch was bequem wirkt, wird zur Belastung: Bandscheiben, Muskulatur und Haltung leiden – langfristig drohen Schmerzen, Fehlstellungen und sogar chronische Schäden.

Der Mensch ist nicht zum stundenlangen Sitzen gemacht, aber unser Alltag macht uns zum Bewegungsverweigerer. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum schon kleine Gewohnheiten großen Schaden anrichten können, wie man die typischen Belastungen im Büroalltag reduziert und welche Maßnahmen wirklich helfen, um die Wirbelsäule dauerhaft gesund zu halten.

Negative Effekte des häufigen Sitzens

Langes Sitzen hat zahlreiche ungünstige Folgen für die Gesundheit. Durch die anhaltende Inaktivität baut der Körper Muskulatur ab. Eine gut trainierte Muskulatur ist jedoch wichtig, weil sie alltägliche Bewegungsabläufe unterstützt und die Gelenke stabilisiert. Fehlt diese Stützkraft, werden die Gelenke stärker belastet und nutzen sich schneller ab, was Schmerzen und Entzündungen begünstigen kann.

Auch die Wirbelsäule leidet unter dem Verlust von Muskulatur. Sie wird bei Unfällen oder Stürzen weniger geschützt und dadurch stärker in Mitleidenschaft gezogen. Das erhöht die Anfälligkeit für Brüche, Prellungen und Einblutungen. Zudem fördern schwache Muskeln Fehlhaltungen wie ein Hohlkreuz oder einen Rundrücken. Neben dem Muskelabbau führt langes Sitzen außerdem zu geringerer Beweglichkeit und nachlassender Leistungsfähigkeit.

So wichtig sind Muskulatur und eine starke Wirbelsäule für die Gesundheit

All diese Faktoren steigern die Anfälligkeit für Beschwerden, vor allem im fortgeschrittenen Alter. Muskeln verkürzen und verziehen sich, was schmerzhaft ist und den Menschen anfälliger für Folgeerkrankungen macht. Wer viel sitzt und nicht mit ausreichender Bewegung und Trainings gegensteuert, altert somit schneller.

Um den eigenen körperlichen Zustand zu überprüfen, ist ein Check beim Orthopäden oder Sportmediziner hilfreich. Die Fachärzte untersuchen die Muskulatur, beurteilen die Kraftreserven und zeigen auf, wo mögliche Schwachstellen bestehen. Dabei können durchaus Unterschiede zwischen rechter und linker Seite oder zwischen vorderem und hinterem Körperbereich auffallen. Auf dieser Basis lassen sich gezielte Maßnahmen ableiten, um Muskulatur, Beweglichkeit und Leistungsfähigkeit wieder zu verbessern.

Durch gezieltes Training und bewusste Ernährung zu mehr Lebensqualität

Der beste Weg, um die negativen Folgen des Sitzens abzuschwächen, besteht in Bewegungsmaßnahmen, die die Schwachstellen des Körpers gezielt trainieren. Dies sollte regelmäßig erfolgen, um langsam die Mobilität wieder zu steigern und den Muskelaufbau zu fördern. Damit alleine ist es jedoch nicht getan. Ein ganzheitlicher Ansatz erfordert auch eine bewusste Ernährung, die den Körper mit Nährstoffen versorgt und so die Effekte des Trainings unterstützt. Mitunter kann es hilfreich sein, neben einer ausgewogenen Ernährung auch auf Ergänzungsmittel zu setzen, um die Versorgung zu optimieren. In einigen Fällen haben sich außerdem Orthesen bewährt. Diese Hilfsmittel helfen dabei, die Wirbelsäule in eine gesunde Position zu bringen. Allerdings sollten sie nur vorübergehend angewendet und nicht als dauerhafte Lösung genutzt werden.

Fazit: Mehr Bewegungsfreude, weniger Schmerzen und ein höheres Wohlbefinden

Mit den richtigen Maßnahmen lässt sich auch im Alter die Lebensqualität deutlich steigern und Beschwerden des Bewegungsapparats – insbesondere der Wirbelsäule – wirksam vorbeugen. Dafür ist ein gezieltes und konsequentes Training erforderlich. Der Einsatz wird belohnt: mit mehr Fitness, Vitalität und einer kräftigen Muskulatur. Je früher auf ausreichend Bewegung und eine ausgewogene Ernährung geachtet wird, desto besser lassen sich typische Beschwerden durch langes Sitzen vermeiden.

Kaum ein Berufsbild ist so breit aufgestellt und entwickelt sich dabei so rasant weiter wie das der Ergotherapeut:in.
Ergotherapeut:in: Fachleute und breite Öffentlichkeit sollen mehr über ein außergewöhnliches Berufsbild erfahren, das sich dynamisch weiterentwickelt

Das ist sicher einer der Gründe, weshalb Ärzt:innen und andere Fachdisziplinen nicht immer eine klare Vorstellung davon haben, wann die Unterstützung durch Ergotherapeut:innen zielführend ist, sprich sie eine ergotherapeutische Intervention verordnen können. Ebenso verhält es sich mit dem Mitwirken von Ergotherapeut:innen in Bereichen wie Kommunen oder Schulen und weiteren Einrichtungen oder dem Wissen der breiten Öffentlichkeit. Das soll sich ändern. Mit einer aktualisierten Begriffsbestimmung der Ergotherapie. Mit dieser Aufgabe befasste sich eine Projektgruppe aus im DVE (Deutscher Verband Ergotherapie e.V.) aktiven Ergotherapeut:innen. Sie haben sich auf die Fahne geschrieben, das Spektrum der Ergotherapie auf den Punkt zu bringen. 

Ergotherapie ist vor allem aus dem Gesundheitswesen bekannt. Ärzt:innen verordnen Ergotherapie, damit ihre Patient:innen, denen es schwerfällt, ihren Alltag zu bewerkstelligen, befähigt werden, dies besser, anders oder wieder vollständig zu können. Ergotherapeutische Interventionen haben immer zum Ziel, Menschen wieder handlungsfähig zu machen, sie also in die Lage zu versetzen, ihr Leben so zu gestalten, wie sie es sich vorstellen. Das heißt: das tun zu können, was ihnen etwas bedeutet – trotz und mit einer Erkrankung, einer Beeinträchtigung, einer Behinderung, in einer Krise und so weiter. Diese Herangehensweise lässt bereits erahnen, dass Ergotherapie durchaus auch unabhängig von einer Diagnose zum Erfolg führen kann, selbst in einer allgemeinen Krise. 

Ergotherapeutische Herangehensweise: funktioniert in vielen Situationen An bestimmten Erkrankungen oder einer Krise als solcher können Ergotherapeut:innen ebenso wenig etwas verändern wie andere Fachdisziplinen. Was jedoch gelingt: Die jeweils individuelle Situation zu analysieren, die Fähigkeiten und Ressourcen der Betroffenen zu betrachten und ihnen Strategien zu vermitteln, um sie im Rahmen ihrer ganz eigenen Möglichkeiten wieder handlungsfähig zu machen. Im Fokus: die Tätigkeiten, die der betreffenden Person so viel bedeuten, dass sie wieder Antrieb geben, motivieren – auch, morgens aufzustehen und ihr Lebensfreude sowie Lebensqualität bieten. Diesen Ansatz verfolgen Ergotherapeut:innen unter anderem im psychosozialen Bereich, wo sie nicht mehr wegzudenken sind: Das Engagement von Ergotherapeut:innen hat hier eine lange Tradition. Selbst bei Themen wie Magersucht – der psychischen Erkrankung mit der höchsten Sterblichkeitsrate – oder DIS (dissoziative Identitätsstörung), auch als Multiple Persönlichkeitsstörung bekannt, erreichen Ergotherapeut:innen oft ungeahnte Erfolge. Patientenstimmen wie „Ergotherapie ist der größte Gewinn meines Lebens“ unterstreichen dies.

Tabuthemen und mehr: wenig bekannte Arbeitsbereiche von Ergotherapeut:innen Ergotherapeut:innen wagen sich aber auch an neue, brisante und auch an schambesetzte Themen heran wie beispielsweise Einsamkeit. Einsamkeit ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Es betrifft mittlerweile viele junge und jüngere Menschen und eben nicht nur Ältere. Weitere gesamtgesellschaftliche Themen wie die Situation Geflüchteter, generell Inklusion oder auch die Arbeit im Gemeinwesen werfen Fragestellungen und Schwierigkeiten auf, die Ergotherapeut:innen dank ihrer breitgefächerten Ausbildung gezielt angehen können. Deshalb werden sie immer häufiger von Kommunen – insbesondere in Brennpunktbereichen – eingesetzt. Die Auseinandersetzung mit planetarer Gesundheit gehört für alle Ergotherapeut:innen zum Arbeitsalltag. Zum einen, indem sie teils die eigene Praxis konsequent in eine klimaneutrale, umweltfreundliche Praxis umgestalten und zum anderen bei ihren Interventionen Aspekte des Klimawandels und dessen Auswirkungen auf Patient:innen berücksichtigen.

Ergotherapeut:innen stehen für Vielfalt Alle Menschen sind unterschiedlich! Diesem Grundsatz folgen Ergotherapeut:innen an jeder Stelle ihres Handelns: Das Recht eines jeden Menschen, seine Individualität zu leben, spielt bei jeder ergotherapeutischen Intervention eine wichtige Rolle: Anhand sogenannter Assessments –das sind spezifische Erhebungs- oder Messinstrumente oder systematische Interaktionen– machen sich Ergotherapeut:innen zunächst ein umfassendes Bild der jeweiligen  Person und von deren ganz persönlichen Situation. Auch alles Weitere ist abhängig von den Anliegen und Bedarfen des- oder derjenigen und ihrem Lebensumfeld. Geht es etwa um das Festlegen von Zielen, berücksichtigen Ergotherapeut:innen immer: Welche Anliegen hat genau diese Person, welche Fähigkeiten und Ressourcen stehen ihr dafür zur Verfügung und welche ganz eigenen Ideen zur Realisierung hat sie. Denn auch dies ist eine typische Haltung von Ergotherapeut:innen: es geht darum, wie sich Patient:innen, die Ergotherapeut:innen im Übrigen oft als Klient:innen bezeichnen, ihre Zukunft ausmalen. Und wie sie dahin gelangen. Selbst dann, wenn der oder die behandelnde Ergotherapeut:in die bestmögliche oder sogar mehrere Lösungen sieht und kennt, so ist die Aufgabe immer, Menschen so zu befähigen, dass diese ihre eigenen Lösungen selbst entwickeln. Ergotherapeut:innen nennen diese Herangehensweise einen „shared decision“ Prozess, also gemeinsame Entscheidungen zu treffen. Das hat mit dem Respekt, den sie ihren Klient:innen entgegenbringen zu tun und ebenso mit Nachhaltigkeit: Wer einmal in der Lage ist, für sich passende Lösungen zu finden, kann das auch in Zukunft wieder tun, was wichtig ist, um möglichst unabhängig und selbstbestimmt zu bleiben.

Expertise durch langjähriges Know-how Ergotherapeut:innen haben ihren festen Platz im Gesundheitswesen und bauen diesen noch immer konsequent weiter aus.  In Leitlinien ist festgelegt, bei welchen Indikationen Ergotherapie zum Standard gehört oder bei welchen Spezialteams Ergotherapeut:innen dazugehören – so etwa bei einem Schlaganfall in der Stroke Unit. Genauso selbstverständlich sind sie – und zwar sowohl in Kliniken als auch in niedergelassenen Praxen – in weiteren Arbeitsbereichen zu finden. Dazu gehören beispielsweise  die Psychiatrie, Neurologie, Pädiatrie, Handrehabilitation, Geriatrie und auch die Palliativversorgung. Neben der Arbeit im medizinischen Bereich, wie etwa bei Verletzungen oder Erkrankungen, arbeiten sie auch in der Kinder- und Jugendhilfe, zum Beispiel bei Entwicklungsstörungen oder Lernschwierigkeiten. Ergotherapeut:innen sind dafür teilweise vor Ort in Schulen anwesend. Außerdem sind sie in Behinderteneinrichtungen, Seniorenheimen oder Reha-Zentren tätig oder arbeiten im Gemeinwesen mit. Um den Auftrag von Ergotherapeut:innen lässt sich also eine große Klammer fassen, die am Ende das Ergebnis hat, Menschen ihr ganz individuelles Tätigsein zu ermöglichen, um ihre Gesundheit zu fördern und dadurch Teilhabe zu initiieren und zuzulassen. 

Weitere Informationen zur Ergotherapie gibt es bei den Ergotherapeut:innen vor Ort; Ergotherapeut:innen in Wohnortnähe auf der Homepage des Verbandes unter https://dve.info/service/therapeutensuche. Zum Podcast gerne hier entlang: https://dve-podcast.podigee.io/

22.09.2025 DGA | Quelle: Deutscher Verband Ergotherapie e.V.



Kontakt

Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald
Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau
Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de



Datenschutz­erklärung

I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald
Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau
Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de

II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten


  1. Besuch der Webseite

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf einer auf der Internetpräsenz hinterlegten Datei werden Zugriffsdaten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Jeder Datensatz besteht aus:

      (1) der Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
      (2) dem Namen der Datei,
      (3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
      (4) der übertragenen Datenmenge,
      (5) dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
      (6) einer Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems und Webbrowsers,
      (7) der Client IP-Adresse.

      Die Client-IP-Adresse wird zum Zweck der Übermittlung der angeforderten Daten verwendet; sie wird nach Wegfall des technischen Erfordernisses durch Löschung des letzten Ziffernblocks (Ipv4) oder des letzten Oktetts (Ipv6) anonymisiert.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Daten werden bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf unserer Internetpräsenz gespeichert und werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind, was der Fall ist, wenn der Besucher unsere Webseite verlässt.

    3. Rechtsgrundlage

      Die vorübergehende Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden „DSGVO“). Das berechtigte Interesse liegt in der Zurverfügungstellung unserer Webseite.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene kann der Verarbeitung widersprechen.

  2. Vertragsdurchführung

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Name, Anschrift(en), Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Telefon- oder Telefaxnummer, Client-IPAdresse im Zeitpunkt der Abgabe einer Vertragserklärung werden allein zum Zweck der Vertragsbegründung oder -durchführung erhoben, gespeichert und verarbeitet, was insbesondere die Abrechnung und die Abwicklung des Vertrags umfasst.

      Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung eines Versandunternehmens oder der Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleistungsunternehmens.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    Die personenbezogenen Daten werden an Drittanbieter zur Analyse der Nutzung unserer Webseite weitergegeben, soweit dies für die Zwecke der Analyse erforderlich ist. Soweit die Cookies zum Zweck des Trackings eingesetzt werden, informieren wir hierüber gesondert in dieser Datenschutzerklärung.

    b) Dauer der Speicherung
    Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    Der Einsatz von nicht erforderlichen Cookies (etwa Marketing- Statistik- oder Third Party- Cookies) erfolgt auf Basis einer Einwilligung, die mittels des Cookie-Banners auf unserer Webseite erteilt wurde und auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit a. DSGVO beruht sowie für die Datenübermittlung in Drittländer auf Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

  5. Google Maps

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Wir nutzen den Kartendienst Google Maps von Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).
    Bei dem Aufruf des Kartendienstes durch den Klick auf „Karte Aktivieren“ speichert der Webserver von Google automatisch Ihre IP-Adresse, Standortdaten, eine Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems, Webbrowsers und Endgeräts, Datum und Uhrzeit der abgerufenen Seiten sowie die Seite, von der aus die Datei angefordert wurde. Die Daten dienen dazu den Kartendienst auf unserer Seite zur Verfügung zu stellen.
    Für die Einzelheiten verweisen wir auf die Datenschutzbestimmungen von Google unter der nachstehenden Internetadresse https://policies.google.com/privacy

    b) Dauer der Speicherung
    Diese Zugriffsdaten werden von uns nicht ausgewertet und spätestens sieben Tagen nach Ende Ihres Seitenbesuchs automatisch überschrieben. Google speichert die Daten nach eigenen Angaben für 6 – 24 Monate.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen ist dann allerdings das Kartenmaterial unserer Webseite nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Softwarezu entnehmen.

  6. YouTube unter Einsatz eines 2-Klick-Plugins

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Wir nutzen die YouTube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „YouTube“, der YouTube LLC, 901 Cherry Ave, San Bruno, CA 94066, USA, die vertreten wird durch Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).

    Bei dem Aufruf einer mit einem YouTube-Video versehenen Seite, wird zunächst nur ein auf unserem Server abgelegtes Standbild angezeigt. Sobald der Nutzer dieses Bild anklickt, wird – ähnlich wie eine Verlinkung - eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt, die dem persönlichen Profil des Nutzers zugeordnet wird und die besuchten Seiten der Webseite mitteilt, wenn er mit seinem YouTube-Account eingeloggt ist. Die Verknüpfung kann verhindert werden, indem vor dem Anklicken ein Logout aus dem Youtube-Account erfolgt.

    Unter https://adssettings.google.com/authenticated finden Sie eine Opt-Out Funktion.
    Unter den nachstehenden Internetadressen erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von YouTube und Google
    https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de
    https://policies.google.com/privacy

    b) Dauer der Speicherung
    Informationen zum Datenschutz sowie zur Speicherung der personenbezogenen Daten bei „YouTube“ finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen des Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


Datenschutz­erklärung bereitgestellt durch:
franz.de
Anwaltskanzlei für Medien, IT & Werbung

Sie suchen einen externen Datenschutzbeauftragten?
Unser Spezialist und Partner:


Protectra GmbH, Ihr Datenschutzbeauftragter in Düsseldorf




Impressum

Angaben gemäß des Digitale-Dienste-Gesetzes

Anschrift:
Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald
Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau

Geschäftsführer/in: Anke Maywald


Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de

Berufsbezeichnung: Physiotherapeutin verliehen in Deutschland

Bildnachweis:
© vectorfusionart | stock.adobe.com

Zulassungsbehörde:
VdAk Landesausschuß
AEV Berlin 26.9.97
Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände Berlin 26.9.97



Aufsichtsbehörde:
Gesundheitsamt Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Großenhainer Str.
01968 Senftenberg


Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Anke Maywald, c/o Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald, Bahnhofstr. 19, 03222 Lübbenau

Information nach dem Verbraucherstreit­beilegungsgesetz (VSBG):
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreit­beilegungsgesetzes teilzunehmen.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@physiotherapie-tischer.de

Erstellung und Betreuung der Homepage:

DGA Medien GmbH

DGA Medien GmbH
Egonstraße 6 · 45896 Gelsenkirchen
info@dga-medien.de
www.dga-medien.de

Homepages für Zahnärzte, Ärzte, Physiotherapeuten,
Ergotherapeuten und Logopäden

Impressum bereitgestellt durch:
franz.de
Anwaltskanzlei für Medien, IT & Werbung

Sie suchen einen externen Datenschutzbeauftragten?
Unser Spezialist und Partner:


Protectra GmbH, Ihr Datenschutzbeauftragter in Düsseldorf