Frau

Willkommen bei der Praxis für Physiotherapie
Tischer Inh. Anke Maywald in Lübbenau


Schön, Sie auf unserer Website begrüßen zu dürfen.

In unserer Physiotherapiepraxis in Lübbenau stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt. Mit viel Einfühlungsvermögen, langjähriger Erfahrung und einem ganzheitlichen Blick auf Körper und Gesundheit begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zu mehr Wohlbefinden, Beweglichkeit und innerer Balance.

Unser vielfältiges Therapieangebot umfasst klassische physiotherapeutische Maßnahmen ebenso wie spezialisierte Anwendungen. Zu unseren Schwerpunkten zählen unter anderem Orthopädie, Chirurgie, Neurologie sowie gezielte Kiefergelenkstherapie (CMD).

Vereinbaren Sie gerne einen Termin – wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen und Sie kompetent und ganzheitlich zu begleiten.

Physiotherapie Tischer
Inh. Anke Maywald

Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau


Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Samstags nach Vereinbarung

Mitgliedschaften:




Unser Team

Unser Team in der Praxis für Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald

Unsere Leistungen


  • Rückbildungsgymnastik
  • Beckenbodengymnastik
  • craniosacrale Therapie
  • Fußreflexzonentherapie (FRZT)
  • Hausbesuche
  • Kiefergelenktherapie

  • Dorn-Breuss-Massage (Dorntherapie)
  • klassische Massagetherapie (KMT)
  • Osteopathische Techniken
  • Säuglingsbehandlung mit MT und osteopathischen Techniken



  • Rollstuhlgerechte Einrichtung



  • Bindegewebsmassage (BGM)
  • Bobath-Liege
  • Elektrotherapie
  • Fango / Naturmoor

  • Ultraschall
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle
  • Schlingentischtherapie



  • Bobath für Erwachsene
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD)
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle

  • Kältetherapie (Eis)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • med. Bademeister



  • Englisch

  • Russisch



  • Physiotherapeut/in / Krankengymnast/in




Aktuelles

Mythos oder Wahrheit: Physio Deutschland informiert zu Rückenschmerzen
Tag der Rückengesundheit am 15. März 2026

Rückenschmerzen zählen zu den häufigsten gesundheitlichen Beschwerden in Deutschland – und kaum ein Bereich ist so stark von Mythen und Halbwahrheiten begleitet wie der Rücken. Zum Tag der Rückengesundheit am 15. März 2026 möchte Physio Deutschland wissenschaftlich fundiert mit weitverbreiteten Irrtümern aufräumen.

Warum Aufklärung wichtig ist

Rückenschmerzen betreffen Menschen aller Altersgruppen und gehören weltweit zu den führenden Gründen für Arbeitsausfälle und eingeschränkte Lebensqualität. Trotzdem lassen sich die meisten Beschwerden weder auf schwere Schäden noch auf akute Verletzungen zurückführen. Tatsächlich sind unspezifische Rückenschmerzen – also Schmerzen ohne eindeutige strukturelle Ursache – mit Abstand am häufigsten. Aktuelle Leitlinien belegen, dass die Beschwerden durch in 
Zusammenspiel aus körperlichen, psychischen und sozialen Faktoren entstehen können. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen zudem, dass sich die meisten Betroffenen gut erholen, wenn sie frühzeitig aktiv bleiben, Bewegung in den Alltag integrieren und Unterstützung im Selbstmanagement erhalten. Eine reine Fokussierung auf Gewebeschäden, Abnutzung oder Bildgebung greift hingegen zu kurz und verunsichert viele Menschen unnötig. 

Physiotherapeut*innen arbeiten deshalb zunehmend mit einem bio-psycho-sozialen Ansatz, der körperliche Faktoren, Stress, Schlaf, Lebensstil und Bewegungsverhalten gleichermaßen berücksichtigt. Physiotherapeutin Vera Schwermer-Funke aus der Arbeitsgemeinschaft Prävention von Physio Deutschland betont: „Unser Ziel ist es, Ängste abzubauen, Patient*innen zu stärken und ein nachhaltiges, gesundes Bewegungsverhalten im Alltag zu etablieren. Wissen, gezielte Bewegung und der Aufbau von generalisierten Gesundheitsressourcen bilden dabei die zentralen Elemente einer erfolgreichen Rückentherapie.“ 

Durch verständliche Aufklärung und praxisnahe Anleitung werden Betroffene befähigt, ihre Beschwerden aktiv zu beeinflussen und langfristig eigenverantwortlich zu handeln. Physiotherapeut*innen nehmen hierbei eine Schlüsselrolle ein: Als Multiplikator*innen für evidenzbasiertes Wissen tragen sie dieses an unterschiedliche Zielgruppen weiter, fördern Gesundheitskompetenz und unterstützen Patient*innen dabei, Sicherheit im Umgang mit ihrem Körper zu entwickeln. „Die Wirbelsäule ist robust, anpassungsfähig und dafür gemacht, bewegt zu werden“, sagt Vera Schwermer-Funke. Vor diesem Hintergrund räumt Physio Deutschland mit fünf populären Mythen auf – erklärt und informiert darüber, was heute wirklich als evidenzbasiert gilt. 

Mythen auf der Spur

Mythos 1: „Wenn mein Rücken stark schmerzt, muss etwas ernsthaft kaputt sein.“Ein häufiger Irrtum: Viele Menschen glauben, Schmerzen seien direkt mit Gewebeschäden gleichzusetzen. Doch Studien zeigen, dass selbst etwa 85 Prozent der akuten oder starken Rückenschmerzen in der Regel keine ernsthafte oder gefährliche Schädigung bedeuten. „Schmerz ist komplex, oft ein sogenanntes multifaktorielles Geschehen und kein zuverlässiger Gradmesser dafür, ob und wie stark der Rücken strukturell betroffen ist“, erklärt Vera Schwermer-Funke.

Mythos 2: „Bettruhe ist das Beste bei Rückenschmerzen.“ Lange Zeit galt Schonung als erste Wahl – heute weiß man es besser. Zwar können kurze Ruhephasen direkt nach einer akuten Überlastung entlastend wirken, doch längere Bettruhe und Inaktivität können Beschwerden verlängern. Eine schrittweise, moderate Rückkehr zu Aktivität und Bewegung beschleunigt nachweislich die Genesung und wirkt einer Chronifizierung entgegen. Schwermer-Funke: "Bewegung und angepasstes Training hilft dem Rücken und dem gesamten Körper, baut Vertrauen in die eigene Belastbarkeit wieder auf und vermittelt Sicherheit.“

Mythos 3: „Ein MRT zeigt mir, was wirklich mit meinem Rücken los ist.“ Moderne Forschung zeigt klar: Bildgebende Verfahren wie Kernspintomografie (MRT) oder Röntgen sind bei den meisten Rückenschmerzpatient*innen nicht hilfreich. Viele angeblich „auffällige Befunde“, darunter Bandscheibenveränderungen oder Arthrose, kommen ganz normal auch bei Menschen ohne Beschwerden vor. „Bilder erklären selten den Schmerz. Man weiß dann nur, wie es im ‚Inneren‘ aussieht. Aber das sagt alleine nichts über die Symptome aus. Manchmal bringt das Wissen darüber auch neue Ängste und Symptome hervor“, so Vera Schwermer-Funke und ergänzt: „Entscheidend sind Funktionsfähigkeit, Bewegung und das, was Patienten im Alltag tatsächlich erleben.“

Mythos 4: „Bücken und Heben sind gefährlich für den Rücken.“ Der Rücken ist äußerst belastbar und anpassungsfähig. Es gibt keine gesicherten Hinweise, dass normales Bücken oder Heben langfristige Schäden verursacht. Die Wirbelsäule ist für vielfältige Belastungen ausgelegt, und gezieltes Training verbessert die Fähigkeit, auch schwerere Lasten sicher zu bewegen. „Es gibt keine verbotenen Bewegungen – nur ungewohnte. Regelmäßiges Training macht sie leichter. Patient*innen sollen sich sorglos bewegen und nicht in Angst verfallen und sich versteifen“, betont Vera Schwermer-Funke.

Mythos 5: „Nur Schmerzmittel oder eine Operation helfen wirklich.“ Wissenschaftlich ist belegt, dass starke Schmerzmittel die Erholung nicht beschleunigen, und Operationen bei unspezifischen Rückenschmerzen selten notwendig sind. Stattdessen empfehlen Leitlinien Selbstmanagement, Bewegung, Physiotherapie und gezieltes Training als wirksamste Maßnahmen – mit deutlich geringerem Risiko. Schmerzmittel können kurzfristig unterstützen, beschleunigen aber die Genesung nicht. „Aktive Therapieansätze wirken besser als passive“, fasst Vera Schwermer-Funke zusammen. 

Fazit: Mit Aufklärung den Rücken stärken

Physio Deutschland ruft zum Tag der Rückengesundheit dazu auf, Rückenschmerzen mit fundiertem Wissen zu begegnen. Wer Mythen hinter sich lässt und moderne, evidenzbasierte Empfehlungen berücksichtigt, stärkt nicht nur seinen Rücken, sondern auch das Selbstvertrauen in den eigenen Körper.

Let´s Dance! Deutschland tanzt den Rücken fit
Tag der Rückengesundheit am 15. März 2026

Musik an, Alltag aus. Kaum etwas bringt Menschen so mühelos in Bewegung wie ein guter Rhythmus. „Tanzen ist Emotion – und ich liebe Emotion“, bringt es Ross Antony, Promi-Kandidat in der aktuellen Staffel der beliebten Tanzshow Let’s Dance, im Video-Interview mit RTL auf den Punkt. Kein Wunder also, dass in Deutschland mehr als 200.000 Menschen in 2.000 Vereinen das Tanzbein schwingen – vom Freizeit- bis zum Leistungssport. „Tanzen ist Lebensfreude pur – wer tanzt, spürt den Moment, lässt den Alltag los und findet zu sich selbst“, bestätigt auch Gaby Michel-Schuck vom Deutschen Tanzsportverband (DTV). „In unseren Vereinen erleben wir täglich, wie Tanzen Menschen jeden Alters selbstverständlich in Bewegung bringt, weil es Emotion und Gemeinschaft auf einzigartige Weise verbindet.“ Unter dem Motto „Rück’n’Roll – Bring Bewegung in dein Leben“ ruft die Aktion Gesunder Rücken (AGR) e.V. als Initiatorin des Tags der Rückengesundheit gemeinsam mit dem Bundesverband deutscher Rückenschulen (BdR) e.V. am 15. März dazu auf, den Spaß an der Bewegung neu zu entdecken. Bundesweit laden neben zahlreichen Tanzschulen auch Rückenschulen, Praxen und Fitnessstudios zu Mitmachaktionen, Vorträgen und Workshops ein.

Mehr als 60 Prozent der Deutschen sind laut Robert Koch-Institut mindestens einmal im Jahr von Rückenschmerzen betroffen, über 15 Prozent leiden an chronischen Rückenschmerzen.  Mehr Bewegung im Alltag wäre laut Expertinnen und Experten die beste und einfachste Form der Vorbeugung, auch gegen viele andere Erkrankungen. Studien zeigen: Schon 75 Minuten Bewegung pro Woche bei leichter bis mittlerer Intensität können einen gesundheitlichen Nutzen bringen.: „Tanzen ist dafür ideal, weil es einfach Spaß macht. So wird körperliche Aktivität im Alltag von der Pflicht zur persönlichen Auszeit“, betont Ulrich Kuhnt, Vorsitzender im Bundesverband deutscher Rückenschulen (BdR) e.V.

Tanzen trainiert den Rücken ganz nebenbei

Ob Tango, Walzer, Hip-Hop oder auch Freestyle in Club oder Disco: Tanzen eignet sich für jedes Alter und jedes Fitnesslevel – im Verein, im Tanzkurs, bei einer Veranstaltung oder einfach zu Hause zur Lieblingsmusik. Wer gerne tanzt, absolviert damit unbewusst ein abwechslungsreiches Ganzkörpertraining. Drehungen, Gewichtsverlagerungen und fließende Bewegungen aktivieren und stärken die Rumpf- und Rückenmuskulatur, fördern Koordination, Gleichgewicht und Körperwahrnehmung und wirken so Rückenproblemen langfristig entgegen. Gleichzeitig verbessert Tanzen die Haltungsstabilität und hilft, Verspannungen und Schmerzen vorzubeugen, weil viele Muskelgruppen gleichmäßig aktiviert werden.

Tanzen ist die beste Medizin

„Tanzen ist eine der wenigen Bewegungsformen, die Körper, Gehirn und Psyche gleichzeitig trainieren“, sagt Kuhnt. Entsprechend umfassend sind die gesundheitlichen Effekte: Tanzen schützt nicht nur vor Muskel- und Skeletterkrankungen wie Rückenschmerzen, sondern stärkt auch Herz und Kreislauf, verbessert den Blutzuckerstoffwechsel, unterstützt bei Gewichtsproblemen, wirkt stimmungsaufhellend und stressreduzierend. Zudem fördert es Balance und Reaktion und kann so Stürzen im Alter vorbeugen. Bei Parkinson, Demenz und anderen neurodegenerativen Erkrankungen wird Tanzen sogar gezielt zur Prävention und Therapieergänzung eingesetzt, weil es Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Koordination trainiert und soziale Kontakte fördert.  

Jeder kann Schwung in seinen Alltag bringen

„Einfacher geht es nicht: Musik einschalten, ein paar Schritte tanzen, zwischendurch in Bewegung kommen – all das kann helfen, den Rücken zu entlasten“, sagt Kuhnt. Rund um den 15. März 2026 finden bundesweit zahlreiche Aktionen statt, bei denen Interessierte verschiedene Bewegungsangebote ausprobieren können. Rückenschulen, Praxen, Vereine sowie Fitnessstudios und Tanzschulen laden zu Workshops, Schnupperkursen und Mitmachaktionen ein. Eine Übersicht der Veranstaltungen bietet der Online-Kalender unter www.agr-ev.de/tdr. Die AGR stellt dort auch kostenloses Informationsmaterial bereit – darunter eine Broschüre mit praxisnahen Tipps und wissenschaftlich fundierten Hintergrundinformationen rund um Rückengesundheit und Bewegung.

Erwartung nach Schulter-Behandlung: Alltag für Frauen wichtiger, Sport für Männer
DGOU zum Frauentag: Medizin muss Unterschiede zwischen Frauen und Männern stärker berücksichtigen

Wenn es um eine Schulteroperation geht, unterscheiden sich die Erwartungen von Frauen und Männern deutlich. Männer möchten nach dem Eingriff vor allem wieder Sport treiben, Frauen wünschen sich in erster Linie, ihren Alltag selbstständig bewältigen zu können. Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März macht die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) darauf aufmerksam, dass solche Unterschiede in der Medizin stärker berücksichtigt werden müssen.

„Geschlechtersensible Medizin ist kein Zusatzthema, sondern ein Qualitätsmerkmal moderner Versorgung von Männern und Frauen“, sagt Dr. Jörn Dohle, stellvertretender Präsident der DGOU. „Unterschiedliche Erwartungen und biologische Besonderheiten müssen sich in Forschung, Leitlinien, Prävention und Therapieplanung widerspiegeln.“

So gaben in einer Studie 67 Prozent der Männer an, die Rückkehr zur Sportfähigkeit habe für sie oberste Priorität. Ebenso viele Frauen nannten die selbstständige Durchführung von Haushaltstätigkeiten und Alltagsfunktionen als wichtigstes Ziel. Beide Geschlechter betonten zudem die Bedeutung schmerzfreier Nächte1. „Meine Erfahrung ist, dass Frauen im Allgemeinen eher zurückhaltende Erwartungshaltungen äußern und oft das Wiedererlangen der Funktionalität im sozialen Gefüge, also das ,Funktionieren für andere' im Vordergrund steht“, sagt PD Dr. Natascha Kraus-Spieckermann, Präsidentin der DGOU-Sektion D-A-CH Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie (DVSE).

Doch nicht nur die Erwartungen, auch die Erkrankungen selbst unterscheiden sich. Schulterinstabilitäten betreffen überwiegend jüngere Männer: 72 bis 82 Prozent der Betroffenen sind männlich². Beide Geschlechter zeigen einen Häufigkeitsgipfel zwischen 20 und 29 Jahren. Frauen allerdings weisen einen zweiten Gipfel zwischen 70 bis 79 Jahren³ auf. Die Ursachen sind bislang nicht abschließend geklärt. Diskutiert werden altersbedingte Muskelatrophie, Veränderungen im Bindegewebe sowie hormonelle Einflüsse.

Noch deutlicher werden die Unterschiede bei der Frozen Shoulder, der sogenannten Schultersteife oder der Kalkschulter: Frauen sind hier drei- bis viermal häufiger betroffen als Männer. Auffällig ist ein Anstieg in der Zeit vor und während der Wechseljahre. Aktuelle Studien untersuchen, welche Rolle hormonelle Veränderungen dabei spielen, insbesondere der Östrogenhaushalt⁴. „Viele Zusammenhänge sind noch nicht vollständig geklärt. Das spricht dafür, dass wir den Östrogenhaushalt und andere systemische Faktoren stärker in den Blick nehmen müssen. Wenn wir diese Mechanismen besser verstehen, können wir Therapien gezielter anpassen und Patientinnen früher und individueller unterstützen“, sagt Kraus-Spieckermann.

Daher betont Dr. Rebecca Sänger, Leiterin der DGOU-Arbeitsgemeinschaft Geschlechtersensible Medizin: „Geschlechterunterschiede prägen Erwartungen, Erkrankungshäufigkeit und Therapieergebnisse – und dennoch orientiert sich ein Großteil der medizinischen Forschung bis heute am männlichen Standard. Das wird der Versorgungsrealität von Frauen nicht gerecht. Wenn wir Präzisionsmedizin ernst meinen, müssen geschlechterspezifische Daten konsequent erhoben, ausgewertet und in Leitlinien umgesetzt werden.“

Die DGOU setzt sich ein für: • eine stärkere Berücksichtigung biologischer und sozialer Geschlechtsunterschiede in Studien
• die systematische Auswertung geschlechtsspezifischer Daten in Registern
• die gezielte Förderung gendersensibler Forschung in Orthopädie und Unfallchirurgie

Viele Schultererkrankungen lassen sich zunächst ohne Operation behandeln – etwa mit Schmerztherapie, Physiotherapie, Injektionen oder Stoßwellentherapie. Wenn ein Eingriff notwendig ist, erfolgt er heute meist minimalinvasiv in Schlüssellochtechnik. Bei fortgeschrittener Arthrose kommen moderne Endoprothesen zum Einsatz. „Doch moderne Schultermedizin bedeutet mehr als Technik. Sie bedeutet, individuelle Ziele ernst zu nehmen“, sagt Kraus-Spieckermann.

Referenzen:
1. Jawa et al. Gender differences in expectations and outcomes for total shoulder arthroplasty: a prospective cohort study. J Shoulder Elbow Surg (2016) 25, 1323-1327
2. DeFroda et al. Shoulder Instability in Women Compared with Men: Epidemiology, Pathophysiology, and Special Considerations. JBJS reviews (2019); 7 (9):e10
3. Kroner et al. The epidemiology of shoulder dislocations. Arch Orthop Trauma Surg 1989; 108: 288-290
4. Navarro-Ledesma 2024/2025; Wang et al. 2025; Harvie et al. 2007

Schluss mit Couch-Potato
NRW-Physiotherapeuten feiern „Rück’n’Roll“

Wer rastet, der rostet – und wer zu viel sitzt, dessen Rücken streikt irgendwann. Passend zum Motto „Rück’n’Roll – Bring Bewegung in dein Leben!“ findet am Sonntag, den 15. März 2026, der bundesweite Tag der Rückengesundheit statt. Der Verband der Physiotherapeuten (VPT) Nordrhein-Westfalen nimmt dies zum Anlass, um auf die zentrale Rolle der aktiven Bewegung in der Prävention von dem Volksleiden aufmerksam zu machen.

Rückenschmerzen sind in Deutschland fast schon so etwas wie ein Volkssport – allerdings einer, auf den niemand Lust hat. Rund 81 Prozent der Deutschen plagen sich einer AOK-Umfrage mit Verspannungen und Zwicken herum. Rück’n’Roll bedeutet: Bewegung muss Spaß machen und unkompliziert in den Tag passen. Egal, ob Tanzen in der Küche oder die schnelle Dehn-Einheit im Büro – Hauptsache, die Wirbelsäule kommt in Schwung.

Bewegung ist die beste Medizin In einer Zeit, in der langes Sitzen im Homeoffice oder am Arbeitsplatz den Alltag dominiert, ist das diesjährige Motto wichtiger denn je. „Rückenschmerzen sind kein Schicksal, sondern oft gut von Physiotherapeuten behandelbar“, erklärt Karl-Werner Doepp, Landesgruppenvorsitzender des Verbands für Physiotherapie (VPT) in NRW. Ziel ist es, das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass bereits kleine Veränderungen im Alltag – sei es die Treppe statt des Aufzugs oder gezielte Übungen – das Risiko für chronische Schmerzen massiv senken können.

Doepp betont, dass die individuelle Steuerung das entscheidende Qualitätsmerkmal bleibt: „Die Basis für jeden Therapieerfolg ist die individuelle physiotherapeutische Diagnose durch qualifizierte Physiotherapeuten. Nur wer die spezifischen Ursachen und den Schmerzgrad präzise erfasst, kann die wissenschaftlichen Ansätze klientenzentriert und wirksam steuern. Prävention ist eine Investition in die Mobilität von morgen.“

Physiotherapeuten als Experten für Prävention Der Tag der Rückengesundheit ist auch ein Appell an die fachliche Expertise der Physiotherapeuten vor Ort. Physiotherapeuten sind die Experten für den gesamten Bewegungsapparat.

Effektive Therapiekonzepte basieren heute auf einer Kombination evidenzbasierter Ansätze, um die Wirbelsäule nachhaltig zu entlasten:

* Faszientraining: Der Einsatz von Schaumstoffrollen (Blackrolls), um Verklebungen im Bindegewebe zu lösen.

* Mobilitätstraining (Mobility): Dynamisches Dehnen, um die Beweglichkeit der Wirbelsäule und der Hüfte zu verbessern.

* Kräftigung: Fokus auf die tiefliegende Rumpfmuskulatur (Core-Training).

* Spaßfaktor: Wie der Name sagt, wird das Ganze meist mit Musik und einem Fokus auf gute Laune vermarktet, um die Motivation hochzuhalten.

* McKenzie-Konzept: Entwickelt von Robin McKenzie. Hier geht es vor allem um Eigenübungen, um Schmerzen durch bestimmte Bewegungsrichtungen (meist Streckung) zu zentralisieren und zu lindern.

* Medizinische Trainingstherapie (MTT): Ein evidenzbasiertes Krafttraining an Geräten, das speziell auf die Belastbarkeit der Wirbelsäule abzielt.

* Spiraldynamik: Ein anatomisch begründetes Bewegungs- und Therapiekonzept, das die Verschraubung des Körpers in der Bewegung nutzt.

* Pilates: Auch wenn es oft als "Fitness" abgestempelt wird, ist das von Joseph Pilates entwickelte System (besonders das "Powerhouse") eine Basis für viele moderne Rückenprogramme.



Kontakt

Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald
Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau
Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de



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III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

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    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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