

Mit dem nahenden Schulstart suchen viele Familien nach dem besten Schulranzen. Die Auswahl ist riesig, das vielfältige Angebot schwer zu überblicken. 2026 kommen nicht nur neue Designs auf den Markt, sondern auch neue Ergonomie- und Nachhaltigkeitsfeatures: von per Drehrad leicht verstellbaren Beckengurten über besonders leichte Modelle mit unter einem Kilogramm bis zu klimaneutral produzierten Ranzen aus recycelten Materialien. Das Gütesiegel der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. kennzeichnet besonders rückenfreundliche Schulranzen und bietet Eltern eine wertvolle Orientierungshilfe: www.agr-ev.de/schulranzen
Wer eine gesunde Entwicklung der Körperhaltung und des Rückens seines Kindes unterstützen will, sollte nicht nur auf das Gewicht achten: „Nicht immer ist das Gewicht allein ein Risikofaktor, sondern vor allem eine ungünstige Lastverteilung“, sagt Dr. Dieter Breithecker, Bewegungswissenschaftler und Experte der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. „Ein ergonomisch angepasster und korrekt getragener Schulranzen hat sogar einen positiven Trainingseffekt auf Muskulatur und Knochen.“
Die häufigsten Fehler: zu tief, zu locker, zu einseitig
Selbst hochwertige ergonomische Ranzen erfüllen ihren Zweck nur, wenn sie korrekt getragen werden. Häufig hängen sie „lässig“ tief am Rücken, die Schultergurte sind unterschiedlich eingestellt oder der Beckengurt bleibt offen. Damit der Schulranzen die gesunde Entwicklung der Körperhaltung unterstützt, sollte er eng am Körper sitzen, rät die AGR. Die Oberkante sollte etwa auf Schulterhöhe abschließen. Beide Schultergurte müssen gleich lang eingestellt sein und stets gemeinsam genutzt werden. Der Beckengurt sollte geschlossen werden, damit die Last gleichmäßig verteilt wird.
„Kinder können und sollten lernen, ihren Ranzen selbst richtig einzustellen und nur das mitzunehmen, was am Schultag benötigt wird“, so Breithecker. „Das fördert Körperbewusstsein und Eigenverantwortung – wichtige Kompetenzen für eine gesunde Entwicklung.“ Damit die Einstellung leicht und fehlerfrei funktioniert, haben Schulranzenhersteller innovative Lösungen entwickelt.
Neue Entwicklungen machen ergonomisches Tragen kinderleicht
Die Hersteller haben ihre Modelle auch 2026 konsequent weiterentwickelt. Höhenverstellbare Tragesysteme, anatomische Rückenpolster und breite Becken- bzw. Brustgurte sind inzwischen bei vielen Marken Standard und werden weiter verfeinert. Ein neues praktisches Ergonomie-Feature ist ein Drehrad, das den Kindern erlaubt, den Beckengurt für optimale Gewichtsverteilung selbstständig stufenlos anzupassen. So sitzt der Ranzen optimal am Rücken und ein großer Teil des Gewichts wird vom empfindlicheren Schulterbereich auf den stabilen Beckenkamm übertragen. Das entlastet Schultern und Wirbelsäule spürbar. Bei vielen Modellen sind die neuen Beckengurte bereits integriert oder können nachgerüstet werden. Ein weiterer Trend sind besonders leichte Ranzen: Neue Modelle liegen teils bei unter einem Kilogramm, trotz gleichbleibendem Volumen. Hersteller werben außerdem mit klimaneutraler Produktion und „kreislauffähigen“ Schulranzen, die zu 97 Prozent aus wiederverwertbaren Materialien bestehen und in ihre Einzelteile zerlegt werden können.
Ranzen-Check: So prüfen Sie den Sitz in drei Schritten
Das Bündnis Gesundheit – ein Zusammenschluss von mehr als 40 Verbänden und Organisationen des Gesundheitswesens – stellt fest, dass das geplante GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner aktuellen Form weder dem Anspruch einer nachhaltigen Reform noch den Erfordernissen einer verlässlichen Patientenversorgung gerecht wird.
Bedarfsgerechte Finanzierung statt starrer Begrenzungen
Eine einseitige Bindung der Ausgabenentwicklung an die Grundlohnsumme wird dem realen Versorgungsbedarf nicht gerecht. Maßstab muss der medizinisch notwendige Bedarf sein, unter Berücksichtigung von Demografie, Morbidität und medizinischem Fortschritt. Die Zahl der Menschen ab 67 Jahren ist in den letzten fünf Jahren um circa eine Million gestiegen. Für die nächsten fünf Jahre rechnet das Statistische Bundesamt mit einem Anstieg um weitere fast zwei Millionen Menschen. Der Anteil der älteren Bevölkerung (65 Jahre und älter) in Deutschland wird nach Angaben des Robert Koch-Institutes von gegenwärtig 21 auf 29 Prozent im Jahr 2030 steigen. Mit zunehmendem Lebensalter steigen das individuelle Krankheitsrisiko, das Risiko für das gleichzeitige Auftreten mehrerer chronischer Krankheiten und das Risiko für eine Pflegebedürftigkeit. Der Versorgungsbedarf wird also deutlich steigen. Die inzwischen angekündigten massiven Einschnitte im Bereich der Pflegeversicherung werden die negativen Auswirkungen der mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geplanten Maßnahmen auf die Versorgung noch verstärken.
Sorgfältiger Gesetzgebungsprozess statt Zeitdruck
Das laufende Verfahren mit extrem verkürzten Prüf- und Beteiligungsfristen wird der Tragweite der Reform nicht gerecht. Es untergräbt Transparenz, fachliche Qualität und Vertrauen. Reformen dieser Größenordnung erfordern eine umfassende, strukturierte Einbindung aller relevanten Akteure.
Faire Lastenverteilung sicherstellen
Die Stabilisierung der GKV darf nicht einseitig zulasten von Patientinnen und Patienten, Versicherten und Leistungserbringern erfolgen. Der Staat muss seiner finanziellen Mitverantwortung gerecht werden und einen substanziellen Beitrag leisten. Solidarität erfordert eine ausgewogene Beteiligung aller.
Versicherungsfremde Leistungen steuerfinanzieren
Gesamtgesellschaftliche Aufgaben – insbesondere die Finanzierung von Beiträgen für Bürgergeldempfänger – sind konsequent aus Steuermitteln zu tragen. Dies wäre ein entscheidender Schritt zur nachhaltigen Entlastung der GKV und zur Stabilisierung der Beitragssätze.
Prävention stärken und neue Finanzierungsquellen erschließen
Steuern bzw. zweckgebundene Abgaben auf gesundheitsschädliche Produkte wie Alkohol, Tabak und zuckerhaltige Erzeugnisse sind einzuführen bzw. zu erhöhen. Die Einnahmen müssen gezielt zur Prävention, zur Entlastung der GKV und zur Verbesserung der Versorgungsqualität eingesetzt werden.
Bürokratie wirksam abbauen
Übermäßige Dokumentations- und Verwaltungsanforderungen behindern die Versorgung und erhöhen die Kosten. Eine Task-Force aus Politik und Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheitsberufe sollte kurzfristig konkrete Maßnahmen zum Abbau bürokratischer Belastungen umsetzen.
Gesundheitsberufe verbindlich einbeziehen
Die Gesundheitsberufe müssen frühzeitig und systematisch in Entscheidungsprozesse und die Ausgestaltung von Reformvorhaben einbezogen werden. Ihre praktische Erfahrung ist unverzichtbar, um Regelungen auf Praxistauglichkeit hin zu prüfen und eine patientengerechte, qualitätsgesicherte Versorgung sicherzustellen.
Eine nachhaltige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung gelingt nur durch faire Lastenverteilung, verlässliche Finanzierung sowie konsequente Einbindung der in der Versorgung tätigen Berufe im Gesundheitswesen. Politischer Reformdruck darf nicht zulasten von Versorgungssicherheit und Systemvertrauen gehen.
Das Bündnis Gesundheit vertritt mehr als sechs Millionen Beschäftigte im Gesundheitswesen.
Folgende Verbände haben die Resolution mitgezeichnet (Stand: 27.04.2026):
Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) erkennt den Handlungsbedarf angesichts der prognostizierten Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an. Nach einer langjährigen Unterfinanzierung im Heilmittelbereich sind die im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen allerdings geeignet, hier eine positive und politisch gewünschte Entwicklung auszuhebeln, insbesondere da der Fachkräftemangel in den Heilmittelberufen vollkommen unberücksichtigt bleibt.
Für den Heilmittelbereich schlägt das Ministerium die Abschaffung der Mehraufwandspauschale im Rahmen der Blankoverordnung als auch die Rückkehr zur sogenannten Grundlohnsummenbindung vor. Letzteres impliziert, dass die Vergütungen prozentual nur noch maximal in derselben Höhe steigen dürfen, wie die GKV-Beitragseinnahmen. Für die Jahre 2027 bis 2029 soll diese Obergrenze für alle Leistungsbereiche im Gesundheitswesen zusätzlich um ein Prozent abgesenkt werden.
Der SHV widerspricht der offensichtlichen Ansicht des Gesetzgebers, wonach die Ausgabenentwicklung im Heilmittelbereich primär ein Kostenproblem sei. Die Grundlage dieser Annahme ist eine Einschätzung der sogenannten FinanzKommission Gesundheit, deren Empfehlungen die Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze gebildet haben. Die Kommission nimmt zudem an, dass negative Versorgungseffekte bei Einsparungen im Heilmittelbereich nicht zu erwarten seien, weil die Vergütungssteigerungen dieses Leistungsbereichs in den vergangenen Jahren höher ausgefallen sind als in anderen Bereichen. Unerwähnt bleibt, dass die Vergütungssteigerungen der vergangenen Jahre notwendige Nachholeffekte nach jahrzehntelanger Unterfinanzierung darstellten. Diese waren entscheidend, um die Attraktivität der Heilmittelberufe zu erhöhen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Sie waren von der Politik gewollt und durch entsprechende Gesetze (z. B. TSVG und HHVG) aktiv forciert. Die erfolgten Vergütungssteigerungen resultierten unter anderem aus der Aufhebung der Grundlohnsummenbindung und einer bundeseinheitlichen Vergütungsangleichung. Nur so konnte die langjährige Unterfinanzierung aufgebrochen werden, um sich einer wirtschaftlichen Praxisführung anzunähern. Die nun angedachten Sparmaßnahmen führen Heilmittelerbringer zurück in eine Lage wie vor dem Jahr 2017 – eine Situation, die bereits damals versorgungsgefährdende Effekte hatte. Insofern wäre eine deutlich negative Entwicklung vorgezeichnet.
Eine Umsetzung der vorgeschlagenen Einsparmaßnahmen würde die Fortschritte und die Bemühungen der Politik, die reale Kostenentwicklung in den Heilmittelpraxen zu berücksichtigen, konterkarieren. Die Folgen wären eine Verschärfung des Fachkräftemangels, sinkende Behandlungskapazitäten sowie daraus resultierend deutliche Einschränkungen in der Patientenversorgung. Der SHV sieht zudem das Risiko von Kostenverschiebungen in andere, teurere Leistungsbereiche, wodurch kurzfristige Einsparungen langfristig ins Gegenteil umschlagen werden.
Heilmittelerbringer verhindern häufig teurere Behandlungsmethoden. So kann Physiotherapie Operationen vermeiden oder verzögern, Behandlungszeiten verkürzen und Kosten senken, belegt u. a. durch einen IQWIG–Bericht zur Arthroseversorgung (siehe https://www.iqwig.de/sich-einbringen/themencheck-medizin/berichte/ht22-…). Logopädische Diagnostik und eine rechtzeitige Intervention, etwa bei Kindern mit Sprachstörungen, sichern die bedarfsgerechte Versorgung und ermöglichen eine gute Bildungskarriere. Ergotherapie stärkt Selbstständigkeit, Teilhabe und Rehabilitation. Podologie reduziert Majoramputationen bei Diabetes mellitus und peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK) nachweislich. Heilmittelerbringer sichern zudem die Versorgung zu Hause und vermeiden stationäre Aufenthalte. Der Heilmittelbereich muss daher gestärkt werden, um sein volles, auch in einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung, kostensenkendes Potential zu nutzen.
Die Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung wäre ein drastischer Eingriff in die Verhandlungsautonomie. Der bis 2017 geltende Begrenzungsmechanismus hat maßgeblich zur katastrophalen Fachkräftesituation im Heilmittelbereich beigetragen. Die Vergütung ambulanter Praxen von den tatsächlichen Preissteigerungen wieder zu entkoppeln, wird im Ergebnis nicht nur zu Inflations- und Einnahmeverlusten bei Praxisinhabern, sondern vor allem auch zu Gehaltseinbußen bei mehr als 300.000 Angestellten in ambulanten Praxen führen. Praxisinhaber sind auch Arbeitgeber. Aus Sicht des SHV dürfen sich die Fehler der Vergangenheit auf keinen Fall wiederholen.
Auch die geplante Abschaffung der Mehraufwandspauschale bei der Blankoverordnung ist nicht sachgerecht. Die Blankoverordnung geht mit einer erweiterten Versorgungsverantwortung einher. Damit verbunden sind zusätzliche Aufwände in der Diagnostik, der Koordination und der Dokumentation. Das wird offensichtlich vom Gesetzgeber ignoriert. Die zusätzlichen steuernden Aufgaben sind Arbeitszeit, die nicht durch die Erbringung einzelner therapeutischer Leistungen abgegolten ist. Sie werden erst durch die Pauschale gedeckt.
Der Gesetzgeber hat die Blankoverordnung als weitere Versorgungsform etabliert und festgelegt, dass im Jahr 2028 ein Bericht über die Versorgungsqualität sowie die Kosten dieser Versorgungsform vorzulegen ist. Eine gesetzliche Einschränkung ohne umfängliche Evaluation verbietet sich schon aufgrund der Komplexität der Wirkung der Blankoverordnung. Die Auswirkungen dieser neuen Versorgungsform – sowohl auf die Versorgungsqualität als auch auf die entstehenden Kosten – sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös abschätzbar. Die pauschale Streichung dieser Vergütungskomponenten entwertet die erweiterte Versorgungsverantwortung und ignoriert die sich abzeichnenden Effizienzgewinne durch flexiblere Therapiegestaltung.
Der SHV vermisst zudem ein klares Bekenntnis der Politik, versicherungsfremde Leistungen zukünftig durch den Bund und nicht durch die Beitragszahler der GKV finanzieren zu lassen. Damit wird ein wesentliches Potential, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu entlasten, nicht ausgeschöpft, sondern die Last ausschließlich auf die versorgenden Bereiche und die Beitragszahler gelegt.
Insgesamt zeigt die Ausrichtung des Entwurfs eine klare kurzfristige Budgetorientierung: Einsparungen, insbesondere im Jahr 2027, stehen im Vordergrund. Restriktive Instrumente wie Vergütungsbeschränkungen und die Streichung von Pauschalen unterbinden jedoch keine unnötigen Ausgabensteigerungen, sondern dringend notwendige Vergütungssteigerungen, um den bereits heute eklatanten Fachkräftemangel in den Heilmittelberufen nicht noch zu verstärken. Wer in einem immer noch unterfinanzierten Heilmittelbereich überproportional spart, riskiert Versorgungseinbrüche – und produziert Mehrkosten an anderer Stelle. Die Wirkungskette von Vergütungsstagnation über einen weiter verschärften Fachkräftemangel zu reduzierten Behandlungskapazitäten und der eingeschränkten Versorgung mit Heilmitteln wird ignoriert.
Kaum scheint im Frühjahr die Sonne, beginnt für viele Hobbygärtner der „Gartenmarathon“. Stundenlang wird geharkt, geschleppt und gepflanzt. Am Abend meldet sich dann oft der Rücken. „Nach dem Winter trifft Gartenarbeit oft auf einen untrainierten Körper“, erklärt Ulrich Kuhnt, Vorstand des Bundesverbands deutscher Rückenschulen (BdR) und Experte der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e.V. „Wer dann stundenlang im Garten arbeitet, riskiert schnell eine Überlastung von Muskeln und Wirbelsäule.“ Die AGR gibt Tipps, wie man rückenfreundlich gärtnert, und bietet auf ihrer Website mit hilfreichen Checklisten eine gute Orientierung bei der Auswahl ergonomischer Gartengeräte.
Wie beim Sport: erst aufwärmen, dann loslegen
Die wenigsten Menschen würden unvorbereitet einen Marathon laufen. Sie wärmen vorab die Muskeln auf und steigern die Belastung langsam. Für den „Gartenmarathon“ gilt im Grunde das Gleiche. Schon fünf Minuten lockere Bewegung wie Schultern kreisen, Arme nach oben strecken oder einige Schritte gehen bringen Muskeln und Gelenke in Schwung und helfen, den Körper auf die Arbeit vorzubereiten. „Ein kurzes Aufwärmen kostet nur wenig Zeit und spart möglicherweise eine ganze Woche Schmerzen“, rät Kuhnt. „Die Gartenarbeit am besten mit leichten Tätigkeiten beginnen, wie Rosenschneiden oder trockene Pflanzenteile einsammeln.“
Abwechslung statt Dauerbelastung
Die gesamte Arbeit muss nicht an einem Tag abgeschlossen sein. Wie bei einem Langstreckenlauf kommt es auch im Garten auf die richtige Einteilung der Kräfte an. Mehrere kurze Einheiten anstelle von Stunden am Stück verhindern, dass Muskeln und Gelenke überlastet werden. Ein Plausch mit den Nachbarn oder ein erfrischendes Getränk im Liegestuhl lassen den Körper zwischendurch regenerieren. Ulrich Kuhnt rät Hobbygärtnern außerdem, spätestens alle 20 Minuten die Körperhaltung und Tätigkeit zu wechseln. „Monotonie ist das eigentliche Problem, nicht die Arbeit an sich“, betont der Rückenexperte. „Wer nach dem Unkrautjäten beispielsweise aufrecht die Äste schneidet, Pflanzen gießt oder Gartenabfälle wegbringt, entlastet die Wirbelsäule und beugt Verspannungen vor.“
Heben will gelernt sein
Ob Blumenerde, Pflanzkübel oder Gießkanne – Hobbygärtner schleppen schwere Lasten. Die Bewegungen sollten dabei kontrolliert ablaufen, um Gelenke und Rücken zu schonen. Beim Heben gilt: Die Wirbelsäule in ihrer natürlichen Doppel-S-Form halten, aus den Beinen heraus arbeiten und die Last möglichst nah am Körper halten. Wenn möglich, sollte das Gewicht auf mehrere Gänge aufgeteilt werden. Besonders schwere Gegenstände sollten gerollt oder gezogen werden, statt sie zu tragen.
Smarte Helfer entlasten beim Gärtnern
Mit etwas Planung lassen sich viele Gartenarbeiten ergonomischer gestalten: Gepolsterte Knieunterlagen schützen beim Jäten die Gelenke. Hochbeete oder Pflanztische ermöglichen eine aufrechte Arbeitshaltung, ebenso wie höhenverstellbare Gartengeräte, die zum eigenen Körper passen. Bei Spaten oder Rechen erleichtern Teleskopstiele die individuelle Anpassung, ein geschwungener Stiel sorgt für einen perfekten Krafthebel.
Auch bei größeren Geräten lohnt sich ein genauer Blick: Rasenmäher sollten leichtgängig sein und über höhenverstellbare Holme verfügen, damit sie sich in aufrechter Haltung ohne großen Kraftaufwand schieben lassen. Rasentrimmer lassen sich idealerweise mit gepolstertem Tragegurt komfortabel führen und entlasten Schultern, Arme und Hände. Automatische Bewässerungssysteme oder rollbare Pflanzgefäße reduzieren das Schleppen schwerer Lasten. „Smarte Helfer im Garten sind kein Zeichen von Bequemlichkeit“, sagt Kuhnt. „Sie helfen vielmehr, den Körper zu entlasten und Gartenarbeit langfristig gesund zu genießen.“
Die AGR stellt auf ihrer Website ausführliche Checklisten bereit, die zeigen, worauf es bei rückenfreundlichen Gartengeräten konkret ankommt: www.agr-ev.de/garten
In fünf Schritten zum rückenfreundlichen Gärtnern